Wer sich mit Computern und IT-Geräten auskennt, weiß, dass ein einfacher Löschbefehl nicht ausreicht, um sensible Daten und Informationen von den Datenträgern komplett und endgültig zu entfernen.
Mit einfachsten Mitteln sind die Daten schnell wiederhergestellt. Der Schaden, der bei einer unzureichenden Datenlöschung droht, wenn Ihre Daten in die falschen Hände geraten, ist kaum auszumachen.
Die gespeicherten Daten sind oft hochsensibel für Ihre Unternehmensstrategie oder dem Privateben Ihrer Mitarbeiter bzw. Ihrer Kunden. Daher dürfen Ihre IT-Altgeräte auf keinen Fall durch die Hände unbefugter Dritter wandern.
Die Haftbarkeit bei Verstößen gegen die EU-DSGVO liegt nicht etwa beim Datenschutzbeauftragten des Unternehmens, sondern beim Geschäftsführer oder Vorstand! Außerdem können andere Unternehmen Profit aus Ihrer Unternehmensstrategie und internen Plänen machen.
Der wirtschaftliche Verlust wäre kaum tragbar, geht es beispielsweise um einzigartige Technologie und Entwicklung.
Grundvoraussetzung für komplette Datensicherheit im Prozess der Datenlöschung
Die revisionssichere, zertifizierte und EU-DSGVO konforme Datenlöschung aller Datenträger unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist DAS zentrale Element bei der Rückgabe gebrauchter IT Geräte. Denn Datensicherheit bedeutet heutzutage vielmehr als nur die reine Datenlöschung.
Datenlöschung – Wie sieht der optimale Prozess aus?
Um bei der Datenlöschung eine komplette Datensicherheit bis zum vollständigen Entfernen Ihrer Daten zu gewährleisten, muss man sich folgende Fragen stellen: